April 5, 2016

AGB

AGB genisys GmbH

Allgemeine Bedingungen 

Alle unsere Verkäufe, Lieferungen und Projektierungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst unseren Fabrikanten gegenüber eingehen müssen, gehen auf den Abnehmer unserer Ware über und sind bei Weitergabe der Ware an einen Dritten diesem zu überbinden.

Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten selbst. Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten bearbeiten. An allen Projektstudien, Zeichnungen und Entwürfen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

Preise und Aufträge

Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich.
Die angegebenen Preise verstehen sich bei folgenden Zahlungsmitteln:

  • Barzahlung
  • Vorauszahlung
  • per Banküberweisung

Die Preise gelten exklusive Versand, Verpackung und Versicherung. Für sämtliche Warensendungen verrechnen wir Verpackungs-, Porto oder Transportspesen. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Bei der Annullation von Bestellungen werden dem Besteller die Kosten für unsere Umtriebe in Rechnung gestellt.

Lieferfrist, Erfüllung der Lieferung und Transportschäden

Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht voraussehbaren Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Wird auf der Bestellung vom Kunden nichts Gegenteiliges angegeben, so behält sich die genisys GmbH vor, je nach Verfügbarkeit, Teillieferungen / Fakturierungen durchzuführen. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer Lieferanten deren Haus verlässt. Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware vereinbart wird. Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist.

Warenumtausch

Warenumtausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit uns erfolgen. Die Ware muss sich in einwandfreiem, komplettem Zustand und in Originalverpackung (Software ungeöffnet) befinden. Auf Kundenwunsch speziell bestellte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. Für die Umtriebe können wir einen angemessenen Kostenanteil in Abzug bringen.

Miet- und Leihgeräte

Im Reparaturfall besteht kein Anspruch auf ein Leihgerät. Wir stellen Ihnen jedoch gerne ein Mietgerät gegen eine Unkostenpauschale zur Verfügung. Für Mietgeräte, die nicht im originalen Auslieferungszustand zurückgegeben werden, verrechnen wir unsere Kosten zur Wiederherstellung. Dies betrifft insbesondere fehlende oder defekte Verpackung und Zubehör wie zum Beispiel Handbücher, Kabel und CDs, sowie zerkratzte, verschmutzte Gehäuse.

Zahlungskonditionen und Eigentumsvorbehalt

Die Zahlung hat bar,  oder per Vorauszahlung des Auftragsbetrages vor dem Lieferdatum auf unser Konto bei der Berner Kantonalbank IBAN Nr. CH26 0079 0016 2679 6677 1, zu erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu verlangen. An allen verkauften Sachen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor.

Gewährleistung und Haftung

Für nicht zugesicherte Eigenschaften ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen, insbesondere auch für die Kompatibilität der verkauften Soft- und Hardware mit beim Kunden bereits vorhandenen oder später von ihm erworbener Soft- und Hardware (Art. 199 OR). Im übrigen leisten wir während 24 Monaten ab Lieferdatum Gewähr, sofern die Betriebsbedingungen der Ware eingehalten wurden. Der Käufer muss die Ware sofort nach Erhalt überprüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich bekannt geben. Versäumt er dies, so gilt unsere Ware als mängelfrei und genehmigt. Für Mängel, die uns erst später mitgeteilt werden, garantieren wir nur, wenn diese bei einer ordnungsmässigen Untersuchung der Ware nicht früher erkennbar waren und sofort nach deren Entdeckung gemeldet worden sind. Bei einem Gewährleistungfall können wir nach unserer Wahl die mangelhaften Gegenstände ersetzen oder aber den Minderwert der nicht ersetzten Gegenstände vergüten. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere führt die Reparatur oder der Austausch eines Produktes nicht zur Unterbrechung der Gewährleistung / Verjährungsfrist, ebenfalls sind Folgeschäden wie beispielsweise Datenverluste und Installationskosten ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Unsere Firma wird jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit ihren Kunden gütlich und einverständlich zu lösen. Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Stand: 2016